Fastenzeiten lagen in den Zeiten von: -Aschermittwoch bis Ostern -in der Woche nach Pfingsten -in der Woche vor Weihnachten -eine Woche im September In dieser Zeit durfte kein Geflügel, Vierfüßlerfleisch, Eier und Molkereiprodukte verzehrt werden. Der Verzehr von Fisch war Katholiken jedoch gestattet. Mönche durften stets, ungeachtet der Fastenzeiten, nur Fisch und Geflügel verzehren. In der übrigen Zeit des Jahres wurde mittwochs und freitags und in manchen Fällen auch samstags auf Fleisch und Geflügel verzichtet. |